Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen der Amstutz Partners AG zum Leistungs­an­gebot «APPROVED»

Version: gültig ab 1. Juni 2026

1. Geltungs­be­reich

Diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) regeln die vertrag­li­chen Bezie­hungen zwischen der Amstutz Partners AG (nachfol­gend «Agentur» oder «wir») und ihren Kunden, welche Dienst­leis­tungen der Agentur im Rahmen des Angebots «APPROVED Marke­ting Quality Checks» (siehe Website www.ap-proved.ch) in Anspruch nehmen.

Das Angebot APPROVED richtet sich ausschliess­lich an Unter­nehmen mit Sitz in der Schweiz.

 

2. Auftrags­er­tei­lung

Die Darstel­lung von Leistungen und Preisen auf der Website stellt kein verbind­li­ches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst mit schrift­li­cher Bestä­ti­gung durch die Agentur zustande.

 

3. Leistungen

Die Amstutz Partners AG erbringt Analyse‑, Bewer­tungs- und Beratungs­leis­tungen im Marke­ting­be­reich. Inhalt, Umfang sowie allfäl­lige Liefer­fristen ergeben sich aus der jewei­ligen Leistungs­be­schrei­bung auf der Website oder aus der Auftrags­be­stä­ti­gung.

Die Ergeb­nisse werden dem Kunden in Form einer Check-Dokumen­ta­tion sowie eines optio­nalen Feedback-Calls zur Verfü­gung gestellt.

 

4. Mitwir­kung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungs­er­brin­gung erfor­der­li­chen Infor­ma­tionen und Unter­lagen wahrheits­ge­treu und vollständig bereit­zu­stellen.

Verzö­ge­rungen infolge unvoll­stän­diger Mitwir­kung des Kunden führen zu einer angemes­senen Verlän­ge­rung der Liefer­frist.

 

5. Liefer­zeiten

Kommu­ni­zierte Liefer­zeiten verstehen sich als unver­bind­liche Richt­werte.

 

6. Preise und Zahlungs­be­din­gungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestel­lung publi­zierten Preise. Sämtliche Preis­an­gaben auf der Website verstehen sich exklusiv der gesetz­li­chen Mehrwert­steuer.

Rechnungen sind inner­halb von 30 Tagen ab Rechnungs­datum ohne Abzüge zahlbar.

 

7. Leistungs­um­fang

Die angebo­tenen Marke­ting Quality Checks basieren auf standar­di­sierten Bewer­tungs­pro­zessen sowie fachli­chen Einschät­zungen der Agentur.

Sämtliche Bewer­tungen und Handlungs­emp­feh­lungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen – bleiben jedoch subjektiv und unver­bind­lich. Eine Garantie für wirtschaft­liche, kommu­ni­ka­tive oder sonstige Erfolge wird ausdrück­lich ausge­schlossen.

 

8. Abschluss der Leistung

Die Leistung gilt mit Zustel­lung der Dokumen­ta­tion bezie­hungs­weise Durch­füh­rung des verein­barten Feedback-Calls als vollständig erbracht.

Eine Rückerstat­tung bereits erbrachter Leistungen ist ausge­schlossen.

 

9. Nutzungs­rechte und Referenzen

Die dem Kunden zur Verfü­gung gestellten Ergeb­nisse dürfen intern sowie gegen­über Dritten verwendet und weiter­ge­geben werden. Sofern nichts anderes verein­bart, gehen sämtliche Nutzungs­rechte am defini­tiven Endergebnis mit der vollum­fäng­li­chen Bezah­lung der von der Agentur erbrachten Leistungen auf den Kunden über. Die Heraus­gabe allfäl­liger «offener Daten» ist ausdrück­lich nicht Vertrags­be­stand­teil, entspre­chend hat der Kunde keinen Anspruch auf die Heraus­gabe.

Sämtliche Rechte an Methoden, Bewer­tungs­lo­giken, Modellen, Struk­turen, Vorlagen und Syste­ma­tiken verbleiben ausschliess­lich bei der Agentur.

Eine öffent­liche Referenz­nen­nung erfolgt ausschliess­lich nach vorgän­giger Absprache mit dem Kunden.

 

10. Haftung

Die Haftung der Amstutz Partners AG ist – soweit gesetz­lich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrläs­sig­keit beschränkt.

Eine weiter­ge­hende Haftung sowie Haftung für indirekte Schäden, Folge­schäden oder entgan­genen Gewinn wird ausge­schlossen.

Die maximale Haftung ist in jedem Fall auf den jewei­ligen Auftrags­wert begrenzt.

 

11. Anwend­bares Recht

Die Bezie­hung zwischen Kunden und Agentur unter­steht schwei­ze­ri­schem Recht. Gerichts­stand befindet sich in Luzern.

 

12. Salva­to­ri­sche Klausel

Sollte eine Bestim­mung dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam­keit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirk­same Bestim­mung durch eine wirksame Bestim­mung ersetzen, die dem gewollten wirtschaft­li­chen Zweck der ungül­tigen Bestim­mung sowie dem ursprüng­lich verein­barten Gleich­ge­wicht möglichst nahekommt.